Unnötige Gefährdung von Radfahrern auf Radwegen

2008 neu

Dokumentation eines Radweges entlang der Ochsenzoller Straße in Norderstedt. Bei Norderstedt handelt es sich nicht etwa um ein kleines "Kaff", sondern um eine der größten Städte von Schleswig-Holstein.

Lesen Sie selbst, was Radfahrern zugemutet wird bzw. bis Oktober 2008 zugemutet wurde. Über Jahre. Leider war es nur mit massivem Druck möglich, hier etwas zu ändern. Was mir mitnichten "Spaß" machte. Aber offensichtlich geht's nur so.

Der Tenor "Radwege bauen heisst Fallen stellen" von Bernd Sluka traf hier wohl wie nirgends sonst zu - die juristisch zulässige Breite für einen Radweg entlang dieser Straße ist bei diesem Radweg Null Zentimeter- trotzdem wird ein zweiseitiger Radweg- natürlich gemischt mit Fußgängern, ausgewiesen. Unglaublich, aber wahr. Bis zu 4 (In Worten: Vier) Zentimeter hohe Längsrillen sind bei diesem Radweg keine Seltenheit. Busfahrpläne sind nur vom Radweg aus abzulesen. Bei Begegnung von Fahrrädern muss einer zwangsläufig auf den Gehweg auchweichen. Völlig konfuse Radwegeführung. Fussweg und Radweg sind optisch und auch sonstwie nicht voneinander getrennt. Gras wächst auf den Radwegen- besonders in Kurven.

Auf jeden Fall wurde bei diesem Radweg jetzt die Benutzungspflicht im südwestlichen Bereich (vgl. Bericht) aufgehoben und durch "Radfahrer frei" ersetzt. Das Problem wurde in meinen Augen deutlich entschärft - der Stadt vielen Dank.
Die Stadt sieht dieses Problem offensichtlich als "gelöst" an. Wobei die Längsrillen belassen werden. Darum kümmert sich niemand mehr. Es gibt doch das Schild "Vorsicht Längsrillen"- auf Autobahnen ist es Gang und Gäbe für Motorradfahrer. Warum warnt man die Radfahrer nicht? Aber man kann sich nicht jedes Problem "anziehen".

Dokumentation des benutzungspflichtigen Radweges entlang Ochsenzoller Straße in Norderstedt (PDF-Datei erstellt mit pdflatex mit ca. 2,25 MB).

2009 neu: "Norderstedter Impressionen"

Vor der Betrachtung der Bilder sollten die "Technischen Feinheiten" beachtet werden...

Weiterhin ein paar Beispiele für was Radwege alles so benutzt werden.

Praktische Negativ- und wenige Positivbeispiele aus Gilching und Umgebung.
Dies ist
kein spezielles Problem der Gemeinde Gilching, die Beispiele können an jeden beliebigen Ort übertragen werden.
Deswegen wird die Dokumentation auch nicht entfernt, sollte der Mangel behoben sein. Es wird dann aber angemerkt, wann und wie der Mangel behoben wurde.

1) Gefährdung von Radfahrern durch Autos aus Seitenstraße kommend

Der Fahrer des roten KFZ kann einen Radfahrer zu diesem Zeitpunkt nicht sehen, da vom Radfahrer aus von der Fahrgastzelle nur der Seitenspiegel zu erkennen ist.
D.H.: Der Autofahrer muss noch 50 cm vorfahren, um den Radfahrer zu erkennen. Damit ist der Radweg "zu".

Übrigens haben KFZ der Oberklasse mittlerweile vorne in die Kotflügel Kameras eingebaut. Um seitlich zu schauen.

Beispiel: Einmündung Fürstenfelder Weg in die Karolingerstraße (Querstraße zum Starnberger Weg).
Wenn man aus Gilching Richtung München stadteinwärts fährt, ist diese Gefährdung jedoch bei mindestens 20% der Radwege innerhalb von geschlossenen Ortschaften gegeben.

Hier sieht man einen gemischten Rad-Fußweg mit einer Breite von gut 2 m.
Was den Radweg aber immer noch sehr gefährlich macht ist der nahe an diesem Radweg befindliche dichte Bewuchs/Bebauung.

Die Hauptgefahr stellen hier die Autofahrer dar, die nichts sehen können, wie in nebenstehendem Bild ganz einfach - bewiesen wird.
Überflüssigerweise ist die Sicht rechts
hier durch einen Schaltkasten eingeschränkt.

Die Schuldfrage bei diesen Kollisionen soll hier nicht beantwortet werden, wichtig ist einfach der Punkt, dass eine Gefährdung stattfindet, wo es nicht notwendig ist.
Weiterhin, dass der Radfahrer sich de jure einer Gefährdung aussetzen muss und drittens, dass er - trotz Vorfahrt - permanent bremsen muss.

21.2.2002

2) Gefährdung von Radfahrern auf "linken Radwegen" durch Blendung

Diese Blendung auf links geführten Radwegen wird durch die „Fahrbahnrandausleuchtung“ erzeugt. Diese leuchtet den Radfahrern grundsätzlich mitten ins gesicht.

Links geführte Radwege bei Nacht (Allgemein, überall gleich)

Dies ist schlecht bildlich darzustellen. Blendung läßt sich schlecht fotografieren. In der konkreten Situation ist der Radweg ca 50 cm tiefer wie die Autofahrbahn geführt.
Zu erkennen ist, dass es sich um einen "gemischten" Radweg handelt. Nicht zu erkennen ist, dass er zudem beidseitig geführt ist.

In dem Moment, in dem der Autofahrer entgegenkommt, ist man als Radfahrer blind. Da es sich hier um einen gemischten Rad/Fußweg handelt, wird besonders die Gefahr, mit einem Fußgänger zu kollidieren, hoch, da diese meistens keine reflektierende Kleidung bzw. Katzenaugen tragen.

Das Bild zeigt weiterhin recht gut, dass reflektierende Gegenstände, wie z.B. das Verkehrsschild eines darstellt, erstaunlich gut zu erkennen sind. Dazu muss bemerkt werden, dass das Foto mit einer Kleinbildkamera aufgenommen wurde, deren Blitz nur eine geringe Lichtleistung hat (Schon mit Rücksicht auf den Autofahrer :-).

Auch hier ist der Autofahrer machtlos: Er muss den Radfahrer gefährden, um z.B die Verkehrsschilder am Fahrbahnrand zu sehen.

3) Widerspruch:

Der Radfahrer begeht eine Ordnungswidrigkeit, obwohl er es nicht wissen kann

Links geführte Radwege

Gültige Verkehrsschilder befinden sich immer rechts der Fahrbahn.
Ausnahme: Das Schild für einen "linken" Radweg, das für Radfahrer gilt. Diese finden sich nur links. Ist der Radfahrer nicht ortskundig und wird das Schild z.B. durch einen passierenden LKW bei einem Beginn eines linken Radweges abgedeckt, begeht der Radfahrer eine Ordnungswidrigkeit, wissen zu können. Ein Radfahrer fährt übrigens ca. 2 m weiter rechts als ein Auto auf derselben Straße.

Personen regeln etwas, von dem sie - wie hier bewiesen - keine Ahnung haben.

Ich bemerkte es, als ich angehupt wurde. Oder der Überholabstand beträgt plötzlich nur noch ein Bruchteil des zulässigen Wertes. Das sind dann die „Dschandis“. Das ist Amtsanmaßung und streng gesehen eine Straftat. Oder?

21.2.2002

4) Zu schmale Radwege:

Die Führung dieses Radweges in beiden Richtungen wurde Anfang Februar 2001 von der Gemeinde Gilching aufgehoben.
Somit ist dieser Radweg nur noch ein "rechter". Immerhin...

Fakt ist aber, dass irgendjemand diesen Radweg einmal in zwei Richtungen benutzungspflichtig gemacht hat. Es ist ja sooo bequem.

Gilching, nördliche Römerstraße (Wird in Starnberger Weg fortgesetzt)

Hier sieht man einen getrennten Rad-Fußweg mit einer Breite von 1.40 m, was theoretisch genügen sollte. (Rechtlich müßten es 10 cm mehr sein, aber wir wollen ja nicht kleinlich sein)

Allerdings ist der daneben liegende Fußweg, wie zu erkennen, recht schmal und wird häufig durch Elektroverteilerkästen eingeengt, sodass die Gefahr der Kollision mit einem Fußgänger bzw. mit einem Auto, das aus einer Ausfahrt kommt, als hoch einzuschätzen ist:

Von dieser Ansicht extrem weit links kann man nicht fahren, weil die Laternen dies nicht ermöglichen. Schaut man sich das Verkehrsschild genau an, sieht man, warum ich persönlich diesen Radweg doch als irrsinnig bezeichne:
Von der Hinterseite ist ein zweites Schild montiert, das den Radweg in beiden Richtungen freigibt.
Das heißt also, bei einer Lenkerbreite von 55 cm bleiben maximal 30 cm im Begegnungsverkehr. Wenn man annnimmt, dass ein einspuriges Fahrzeug völlig geradeaus, ohne Schlenker fährt.

Zum Vergleich ein valides Gerichturteil:
Ein Radfahrer muss 1m(!) Abstand an parkenden Autos halten, um bei einer sich öffnenden Tür nicht eine Mitschuld angelastet zu bekommen. Wenn 2 Radfahrer sich begegnen, haben sie eine Relativgeschwindigkeit von 2x20 km/h =40 km/h zueinander. Und das bei maximal 30 cm Abstand. Dann fahren sie allerdings entweder mit dem Lenker zur Hälfte in Fußweg oder mit 0 cm Abstand an den Laternen vorbei.

Wenn man das erste Mal auf diesem Radweg fährt, kommt man im Traum nicht auf die Idee, dass ein anderer Radfahrer entgegenkommen könnte, der sich dann auch noch so verhält, als gehöre er dort hin. So ging es zumindest mir.
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Das ist ein weiteres völlig ungelöstes Problem von Radwegen:
Woher soll man wissen, welcher Weg in welcher Richtung freigegeben ist? (vgl. Pos. 4)
Das gilt sowohl für Auto- als auch für Radfahrer.

Stand der Dokumentation: 30.9.2000; Text 01/01, Ergänzung 3/01.



Gemischter Rad-Fußweg Karolingerstrasse

Hierzu ist zu bemerken:

Noch vor kurzer Zeit war der Radweg in beiden Richtungen für den Radverkehr freigegeben. Dies hat sich -- gottseidank -- mittlerweile geändert. Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Aber größere Wunder dauern auch in Gilching etwas länger

2) Gilching, Karolingerstraße, (Querstraße zum Starnberger Weg), Ansicht in beide Richtungen

Hier sieht man einen gemischten Rad-Fußweg mit einer Breite von gut 2 m.

Was den Radweg aber immer noch sehr gefährlich macht ist der nahe an diesem Radweg befindliche dichte Bewuchs, der wie im oberen Bild über der hinteren Radfahrerin zu erkennen, eine Höhe von 2 Metern hat.

Die Schuldfrage bei diesen Kollisionen soll hier nicht beantwortet werden, wichtig ist einfach der Punkt, dass eine Gefährdung stattfindet, wo es nicht notwendig ist.

Zum dichten Bewuchs/Bebauung entlang des Radweges: Die Rücksichtslosigkeit des Gesetzgebers empfinde ich darin, dass bei einem Unfall, der aufgrund eines dichten Bewuchses direkt an einem Radweg die Rechtslage unklar ist:
A) Man kann von keinem Fußgänger verlangen (z.B. sind es ja auch Kinder), dass dieser immer an Radfahrer denkt, wenn er aus dem Gartentürchen kommt und das Grundstück verlässt. So sehe ich das als VielRadfahrer, der sehr ungern zu Fuß geht.
2) Man kann aber auch nicht Radfahrern zumuten, mit de facto 0,0 Sekunden Reaktionszeit und 0 Metern Bremsweg zu fahren, denn nur unter diesem Umstand kann er einen Unfall unter diesen Randbedingungen vermeiden.

Bei einer Kollision, so sie denn stattfinden sollte, wird wahrscheinlich herauskommen, dass der Radfahrer nicht verkehrsangepasst und somit zu schnell gefahren ist. Das ist die bequemste Argumentation

Eigentlich erstaunlich dass so wenig passiert. Dies spricht ganz klar für die Rücksicht der Radfahrer.


Das Kind sollte übrigens den Helm so aufsetzen, dass die Stirn abgedeckt ist, sonst nutzt er nicht viel.
Stand der Dokumentation: 30.9.2000/Erweiterung 01.01

3) Gilching, Landsberger Straße

Das Bild ist recht schlecht, ich bitte um Entschuldigung,.

Hier sieht man einen Zweirichtungs-Radweg, Er ist in beiden Richtungen für Radfahrer freigegeben, das heißt natürlich "benutzungspflichtig".
Gleichzeitig erkennt man im Hintergrund ein Schild "Bushaltestelle", wobei diese Bushaltestelle nur durch dieses Schild existiert. Ansonsten gibt es keinerlei Markierungen, Einbuchtungen oder sonstiges.
(Sonst müßte man sich ja festlegen :-))

Der Bus, der Arbeiter zu einem großen dort ansässigen Unternehmen fährt, lädt die Fahrgäste ein, die von der S-Bahn kommen (von rechts) und diese stürmen immer direkt auf den Bus zu.
Der Bus steht dort i.a für eine längere Zeit, da er auf die S-Bahn wartet, die bisweilen zu spät ist.

Sollte sich der Radfahrer entschließen, auf dem verbleibenden Meter Radweg den Bus zu passieren und in diesem Moment verlässt eine Person den Bus, hat er Pech gehabt. Oder ein Radfahrer im Gegenverkehr passiert den Bus ebenfalls, dann bleibt noch knapp 1 Meter für die Radfahrer im Begegnungsverkehr.
Ein Fahrradfahrer darf natürlich nicht auf den Fußweg ausweichen, mehrere Sendungen in der ARD am 1. 9. 2000 ("Radfahrer, Raser, Rambos") und Sat 1 haben noch einmal eindeutig auf die grobe Verkehrswidrigkeit dieses Tuns hingewiesen und die Polizisten in ihrer Demonstration die Radfahrer für die Benutzung des Fußweges zur Kasse gebeten.

Das Verwaltungsgericht Berlin befand übrigens am 18.5.1999, dass ein falsch parkender Autofahrer auch dann abgeschleppt werden dürfe, wenn er den Radweg nicht ganz versperrt (DAR 2000, S. 182).
("Radwelt" 05/00).
Aber ein Bus scheint kein Problem.
Ich versteh' das nicht so ganz. Zumal ich mit dem Bus an dieser Stelle fast eine Frontalkollision hatte. Allerdings bin ich völlig korrekt auf diesem Zweirichtungs-Radweg in die andere Richtung gefahren.
Es ist ein „tolles“ Gefühl, wenn da plötzlich der Bus auf den Radweg auffährt und das frontal in mich auf dem Fahrrad hinein. Kann ich versichern.

Stand der Dokumentation: 30.9.2000

5a) Gefährdung von Radfahrern durch unvermittelnd endende Radwege

5b) Damit einhergehend: Fragwürdigkeit der Radwegebenutzungspflicht

Unvermittelt endender Radwege (München, Bodenseestraße, Nähe Pasing stadteinwärts)

Ja, wo is'ser denn, der Radweg?

Dieses Beispiel belegt den Widerspruch in der gängigen Gesetzgebung:

Einerseits ist die Benutzung von Fußwegen mit einem Bußgeld belegt (Ordnungswidrigkeit), andererseits wird mit Selbstverständnis davon ausgegangen, dass Fußwege benutzt werden, wenn den Verkehrsplanern an dieser Stelle nichts vernünftiges einfällt.
Oder ist den Ordnungshütern/Gesetzgebern die Radwegbenutzungspflicht doch nicht sooo wichtig, wenn ein Radweg irgendwo alternierend aufhören/anfangen darf?

Entweder: Der Radweg muss benutzt werden, dann muss er auch durchgängig vorhanden sein
Oder: Der Radweg ist nicht durchgängig vorhanden, dann ist auch kein Sinn darin zu sehen, diesen zu benutzen.

Wo soll man als Radfahrer hier weiterfahren?
Wenn ein Radfahrer als vollwertiger Verkehrsteilnehmer anerkannt wäre, müsste hier das Reissverschlussprinzip gelten und eine Beschilderung diesbezüglich erfolgen.
So aber fährt der Radfahrer in einen rechtsfreien Raum, denn alles, was er macht, kann Verkehrswidrigkeit ausgelegt werden. Außer Rechtsabbiegen.

Auf der Gegenseite endet der Radweg genauso unvermittelt.
Die Position befindet sich etwa 100 m nach vorn links schräg gegenüber. Diese Situation ist (in München) Gang und Gäbe.

Stand der Dokumentation: 15.10.2000 / Modif. 01.01.


5) Unvermittelt endender Radwege (Weßling, von Gilching her kommend)

Die Fotos sind von einem Weg aufgenommen, der gemischt für Radfahrer/Fußgänger
ausgewiesen ist und für Radfahrer in beiden Richtungen und ist auch für Mofas freigegeben..

Viele Radfahrer fahren auf dem Fussweg, der geradeaus weiter läuft, weiter.
Zudem das Überqueren der Straße an dieser Stelle schwierig ist, da es sich rechts um eine Landstraße handelt und das Ortseingansschild nur wenige Meter hinter dem rechten Bildrand liegt. Den Rest kann man sich denken. Interessant ist das am linken Bildrand zu erkennende Schild:
Es weist diesen gemischten Fuß/Radweg/Mofaweg für 5 Meter als reinen Radweg aus!

Übrigens werden Verkehrsplaner von Steuergeldern bezahlt. Es ist doch schön, wenn man sich bewusst ist, wie gut dieses Geld angelegt ist!


6) Ausfahrt aus einem Baugeschäft (Gilching, Landsberger Straße)

Auf dem linken oberen Bild ist ein gemischter Rad-Fussweg abgebildet, wobei wieder der Radweg in beiden Richtungen ausgewiesen ist.
Als ich die Fotos aufnahm, habe ich mich zunächst (leider wieder einmal) geärgert, da für den vorfahrtsberechtigten Radfahrer ein Warnschild mit "Ausfahrt" montiert ist, d.h. eine reale Vorfahrt gibt es für den Radfahrer nicht, aber das ist ja hinlänglich bekannt.

Zu diesem Zeitpunkt (oberes Bild) kam aus der Ausfahrt ein Auto sehr flott heraus und blieb vor der Landsberger Straße zu stehen, um den Quer(-Auto-)verkehr einzusehen. Er hätte nie für einen Radfahrer bremsen können. Wie zu erkennen ist, ist die Einfahrt von beiden Seiten gut zugewachsen.

Aber das mit meinem Ärgern war weit gefehlt! Bei Betreten des Baugeschäftes wurde ich eines Besseren belehrt: Zwei Stopschilder mit der zusätzlichen Warnung "Radfahrer kreuzen" sind dort montiert. Mir stellt sich die Frage:
Warum baut da jemand zwei Stopschilder hin? Dies ist doch ein Zeichen dafür, dass offensichtlich schon etwas "passiert ist", (Verkehrsschilder sind nicht billig).

Das Baugeschäft hat das vorbildlichst gelöst, was soll es sonst noch machen? „Eigentlich“ kann man zwei Stopschilder nicht übersehen bzw. ignorieren, oder? Offensichtlich doch!
Wenn's um Radwege geht ist das alles normal!

Stand der Dokumentation: 15.10.2000

* Fußnote:
In Fernsehsendungen wird erstaunt getan, dass Radfahrer überhaupt kein Schuldgefühl haben, wenn sie einen Fußweg benutzen. Warum? Stellen wie diese, die überall Gang und Gäbe sind, stellen eine ganz simple Erklärung dafür dar:
Hier Radweg, da nicht, plötzlich dann links und dazwischen dann Autofahrer, die einen mit erhobenem Zeigefinger darauf hinweisen, dass man hier nicht auf die Fahrbahn gehört. Aber 30 m weiter vorn gibt es keinen Radweg mehr (Vorkommnis: Bodenseestraße, München, ca 10/00). Typisch Deutsch: Heiliger Sankt Florian...

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März 2002,
Mai 2008 Einfügung Doku Ochsenzoller Straße
Oktober 2008 Doku Ochsenzoller Straße auf den neuesten Stand bringen