Fehlbenutzung von Radwegen

(Manche Bilder tauchen hier ein zweitestes Mal auf)

Hie ein paar Beispiele, für was Radwege benutzt werden. Das ist zwar verboten, aber wo kein Kläger da kein Richter.

Und da wird es dann schwierig, denn

Hinter dem Hintergrund, dass die Radler zur Kasse gebeten werden können, wenn sie den Radweg nicht benutzen. (Ordnungswidrigkeit). Gleichzeitig hat man aber das Gefühl, dass Radwege eher als Mehrzweckflächen denn als Radwege benutzt werden. Ich habe ich noch nie gesehen, dass jemand von Radweg vertrieben wurde. Und ich bin schon viel herumgekommen. Alleine ca 50000 km innerhalb von München. Auf dem Fahrrad.

Als ich mit dem Velo in Schrittgeschwindigkeit einen "unbegangenen" Fußweg benutzte, wurde ich von einem Polizisten darauf hingewiesen, dass ich absteigen muss. Auf meine Frage, ob er schon einmal einen Fußgänger darauf hingewiesen hätte, er möge bitte den Fußweg und nicht den Radweg als Gehweg benutzen, drohte er mir Verkehrserziehung an.
Was man der betreffenden Person zugute halten muss: Wenn schon die Juristen sich diesbezüglich offensichtlich vom Grundgesetz distanzieren, wie kann jemand, der es anwendet, sich dafür einsetzen?

Ein paar alltägliche Beispiele:

1) Skater (Gilching, nördliche Römerstraße (Wird in Starnberger Weg fortgesetzt))

Skater sind juristisch Fussgänger, da sie keine Beleuchtung mitführen und selbst Profis haben gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern das Problem, dass sie sehr lange Bremswege haben (ich kenne das :-( ).Als Skater kann man aufgrund der Größe der Rollen nicht auf Pflastersteinen fahren. Da muss dann in Realität der Radler mitdenken (Schon erlebt), wann zu erwarten ist, dass der Skater aufgrund des Belages plötzlich vom Fußweg auf den Radweg herüberzieht".
Dazu auch ein Link auf den d-i-v :-)), siehe "im öffentlichen Verkehr", Position 8.


Stand der Dokumentation: 30.9.2000; Text 19.05.05

2) Hund (Gilching, Karolingerstraße, (Querstraße zum Starnberger Weg), Ansicht in beide Richtungen)

(Dieser Hund auf dem Radweg ist reiner Zufall. Eigentlich wollte ich den seitlichen Bewuchs und die falsch parkenden Autos "ins rechte Licht" rücken).

Freilaufende Hunde stellen eine Gefährdung für einen Radler dar und sollten an einer (kurzen) Leine geführt werden.

Da dieser Tatbestand einleuchtend ist und Hundebesitzer grundsätzlich auf dem Standpunkt stehen, dass der Radfahrer auf den Hund aufpassen könne, selbst wenn er schwarz ist und nachts aus dem Gebüsch auf den Radweg läuft, erdreistete ich mich, einen Antrag bei der Gemeinde Gilching auf eine Anleinpflicht auf Radwegen und gemischten Rad-Fusswegen zu stellen.

Die Gemeinde Gilching „argumentierte“, dass sie „nicht ermächtigt sei“, einen Leinenzwang auf Radwegen einzuführen. Gleichzeitig beschloss sie bei derKampfhundeverordnung“ einen Maulkorb für Hundebesitzer. Dafür war die Gemeinde „ermächtigt“.

Und um bei diesem Vergleich zu bleiben: Hunde auf Radwegen haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr Menschenleben gekostet wie Angriffe von Kampfhunden(*). Kampfhundeopfer sind einfach spektakulärer.

Benutzt eine Person, die sich i.A. durch die Radwege in Sicherheit wähnt solch einen Radweg und so ein Hund verursacht einen Sturz, so haben ältere Leute häufig einen Oberschenkelhalsbruch. Und ein solcher kostet aufgrund von Folgeerscheinungen (Thrombose / Lungenentzündung) bisweilen den Unfallgeschädigten das Leben.

Was zeigt, dass Gesetze und Verordnungen nicht auf gesundem Menschenverstand beruhen, sondern – obwohl sie Gefährdungen und tote Menschen verhindern könnten – aus politischen Erwägungen getroffen werden.

Bild 09/00; Text 18.01.2001 /Erw. Feb. 02/ Erw Mai 05

3) Bushaltestelle (Gilching, Landsbergerstraße)

Das Bild ist recht schlecht, ich bitte um Entschuldigung. Der Radweg wurde neu gebaut. Es wurde auch eine Bushaltestelle gebaut, die aber so eng ist, dass keine Busse hineinpassen. Ein Gilchinger Schildbürgerstreich. Oder aber keiner - denn der Bus hält alternativ auf dem Radweg, der in beiden Richtungen benutzungspflichtig ist.

Konsequenz: Die Busse benutzen den Radweg als Bushaltestelle. Wie das juristisch ist, vermag ich nicht zu entscheiden. Ein Schild "Bushaltestelle" gibt es genauso wie ein Schild "Radweg". Aber eine Bushaltestelle war nicht einzezeichnet.

Welches in Realitas "mehr" gilt, ist klar: Ein Bus ist größer und der Fahrer weniger gefährdet. Interessant ist nur, dass die Busfahrer in dieser Firma sich darüber beschweren, dass die Radler nicht innerhalb der Firma auf den Radwegen fahren.
Auf Radwegen, wo einem dann bei "Nacht und Nebel" (wörtlich, Zeugen vorhanden) ungesicherte, unbeleuchtete Kleindampfwalzen(!!) entgegenkommen.

Stand der Dokumentation: 30.9.2000 / Erw. 2 2002

4) Parkplatz 

Das ist praktisch die gleiche Stelle wie bei #3.
Rechts ist ein Gemeindeplan und Telefonhäuschen aufgestellt.

Frage: Wo stehen die Autos, wenn diese benutzt werden?

Hinter Telefonhäuschen und Gemeindeplan ist ein Parkplatz, die Einfahrt ca. 6 Meter vom Auto entfernt. Aber da müsste man ja insgesamt 20 Meter zu Fuß gehen... Mich wundert nur, dass es keine Firma gibt, die Einbauten für Häuser verkauft, wie man mit dem Auto auf's Klo kommt. Ich glaube, das ließe sich heutzutage gut verkaufen.

Stand der Dokumentation: 08.1.2000

5) Schneeräumplatz 

Hier einmal eine andere Stelle in Gilching, weil der Radweg an der Landsberger Straße nahezu perfekt geräumt wird (Bild in Entwicklung): Kreuzung Starnberger-Karolingerstrasse, Radweg entgegen der Fahrtlichtung aufgenommen. 
In die andere Richtung sieht es genauso aus.

Der Schnee von der Autofahrbahn wird auf den Radweg geräumt und meist auch noch vom Bürgersteig. 
Das Bild ist in jeder Gemeinde/Stadt völlig gleich, Orts- und Straßennamen sind beliebig austauschbar.

Der weitere "Witz" ist der, dass sollte man sich dafür entscheiden, den Radweg zu benutzen, an gewissen Stellen auf den Fußweg ausweichen muss
Wie immer die Gretchenfrage: Wer ist schuld, wenn etwas passiert?

Stand der Dokumentation: 08.12.2000

6) Bürgersteig (z.B. zum Trampen)

 Theoretisch gibt es 3 Möglichkeiten, wo man sich hinstellt, um zu trampen:

  • Fußweg

  • Radweg

  • Autofahrbahn

Wo sie stehen, ist klar: Radweg. 
Tramper sind Fußgänger, die von einem Automobil mitgenommen werden möchten. Aber stehen auf dem Radweg.

Stand der Dokumentation: 08.12.2000

7) Zusatzspur 

Wenn Autos links abbiegen, müssen die dahinter fahrenden Autos warten, da i.A. die Fahrbahn zu schmal ist. Und dann benutzen sie häufig den Radweg als Zusatzspur. Dies ohne zu bedenken, dass der Radler, den sie vor einigen Sekunden auf dem Radweg überholten, flotter als Fußgänger unterwegs sind. Dann  fahren sie in dem Moment auf den Radweg auf, wenn der Radler genau neben ihnen ist. So geschehen irgendwann in 2000 etwa 40m hinter dem Bild von Pos. 6). 
Und dort am 4. März 2002 ca 18. Uhr im Gegenverkehr. Sehr angenehm für den Radler... 

So etwas ähnliches hat bei mir sogar ein Polizeiauto einmal "gebracht". Dieses benutzte den Radweg, um die Fahrbahn zu „verbreitern“, um zu wenden. Sind eben auch nur Menschen. Allerdings im Einsatz meiner Erfahrung nach brutal. Das war nicht die einzige Erfahrung in dieser Richtung.

So etwas passiert übrigens auch sehr häufig in Kreuzungsbereichen. Die Autofahrer fahren um "Kollegen" rechts herum, wo "dummerweise" ein Radweg ist. Und darauf ein Radler.

8) Beschleunigungsstreifen 

Autofahrer schauen beim Beschleunigen nach hinten, wenn sie sich in den Verkehr einordnen. Wenn es dem Autofahrer einfällt, den Radweg als Beschleunigungsstreifen zu benutzen und hier müssen links die Radfahrer darauf fahren, haben die Radfahrer schlichtweg „verloren“. So geschehen im Dezember 2001 etwa 80m hinter dem Bild von Pos. 6). Die Fahrerin war die Sekretärin der eigenen Abteilung. Sie schaute nach hinten und beschleunigte auf dem Radwege, auf dem ich völlig korrekt fahrend daherkam. Eine tolle Situation! Im letzten Moment fuhr sie mit Vollgas beschleunigend auf die Straße mit ca. 20 cm Seitenabstand auf. Während ich mir überlegt habe, welchen Teil ihrer Windschutzscheibe ich mir aussuche, wo ich mich hineinbewege. „Es ist ja nichts passiert“ hörte ich am nächsten Tag.

9) Spur für Transport von Baugeräten

Innerhalb unseres weitläufigen Firmengeländes führte ein Radweg, auf dem ein gemischter Rad-Fußweg geführt ist. Auf diesem kam mir eines Tages bei Nacht und Nebel (genau so, Zeugen vorhanden) eine unbeleuchtete Aufsitz-Kleindampfwalze frontal entgegen. Ich habe nur gesehen, wie es einen anderen Firmenmitarbeiter beinahe "erwischt hätte". Der völlig korrekt beleuchtet war.

Übrigens am selben Tag, an dem ich gemaßregelt wurde, dass "Insbesondere im Bereich der Tangente"  als Radfahrer der Radweg zu benutzen sei. Duplizität der Ereignisse.

Fußnote:
* Ich persönlich hatte "nur" eine einzige Kollision mit einem Nichtkampf-Hund (Radweg-wo sonst?), was recht glimpflich ausging (Handschuhe kaputt).
Mir ist aber auch ein 8-Wochen-Krankenhaus-Fall bekannt:
Die Hundebesitzerin hatte sich übrigens laut Aussage des Unfallopfers "aus dem Staub gemacht". D.H.: Unerlaubtes Verlassen vom Unfallort und unterlassene Hilfeleistung vom "Frauchen". Es war eben "nur" eine große Platzwunde am Kopf (muss stark geblutet haben, was für Kopfplatzwunden charakteristisch ist), eine komplizierte Schulterfraktur und das ruinierte Fahrrad (3000 DM).
Interessanterweise handelte es sich bei mir und bei ihm um den Radweg entlang der Isar in Richtung Süden. Hier lassen alle Hundebesitzer ihre Großstadthunde frei umherlaufen.

Irgendwie fühle ich mich beim Schreiben permanent versucht, irgendeine ironische Bemerkung zu der Situation einfließen zu lassen-ich versuche es zu vermeiden, aber es klappt nicht immer.

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Letzte Revision 10.12.2000, 2015