Grundsätzliche Probleme von Radwegen

Bei Radwegen existieren banale grundsätzliche Probleme, die deren Benutzung tw. grundsätzlich verbieten würden. Sie sind für jeden relativ einfach nachzuvollziehen, werden aber von der StVO ignoriert.

Motorhaubenlänge

Hier ist die Seitenansicht eines aktuellen Fahrzeuges der "Golf-Klasse" dargestellt. Die Länge dieser Karosserie ist mit 4.40 m angegeben, der Augpunkt des Fahrers ist mit einem schwarzen Punkt markiert.


Wie zu erkennen, liegt der Augpunkt etwa in der Mitte des Fahrzeuges,
so dass der Abstand zwischen dem vordersten Punktes des Fahrzeuges und des Auges des Fahrers sehr exakt zwei Meter beträgt.

Die Motorhaubenlänge hat einen interessante Auswirkungen auf den Verkehr und insbesondere auf Radwege:

  • Kommt ein Autofahrer aus einer Einfahrt oder aus einer Seitenstraße, so muss er zunächst die Motorhaube um diese 2 Meter in den Radweg hineinschieben, um überhaupt etwas zu sehen. (Vergleiche Bilder der Radwege, Nr. 2) Wie ist das in der Praxis? Ein rücksichtsvoller Autofahrer kann langsam aus der Seitenstraße/Einmündung herauskommen und hoffen, dass die Radfahrer aufpassen. Oder er vergisst es, und dann hat der Radfahrer verloren.

  • Alle Bremswege von Autos sind falsch berechnet: Der technische Bremsweg eines Fahrzeuges wird normalerweise Beginn der Bremsung bis Ende Bremsung berechnet, und dies an einem Teil des Fahrzeuges "abgelesen" (z.B. vordere Stoßstange). Der "verkehrstechnische Bremsweg" ist dabei aber um zwei Meter länger.
    Anders ausgedrückt: Der Bremsweg eines Automobils beträgt im Stand 2 Meter. Autos wie die alte"A-Klasse" von Mercedes sind für Radfahrer ein Segen. Kurze Motorhaube und hoch, damit die Fahrer einen guten Überblick haben.

Dies mag zunächst irrelevant erscheinen, aber bei niedrigen Geschwindigkeiten (z.B. in 30er-Zonen) spielt dies sehr wohl eine Rolle.
Beispielrechnung: Der technische Bremsweg auf trockener Straße beträgt bei 100 km/h i.a. etwa 40 m, die Angabe ist ein Standardtest für die Qualität der Bremsanlage von Automobilen in Autozeitschriften. Bei 30 km/h beträgt er bei gleicher Verzögerung rechnerisch ein elftel, (=1/(100/30 zum Quadrat)), also gerade einmal 3.6 m.
Durch die Motorhaube wird also der technische Bremsweg um über 50% erhöht!

Die zusätzliche Länge Augpunkt-Vorderster Punkt Fahrzeug liegt übrigens bei "normalen Fahrrädern" zwischen 50-90 cm, nur bei Liegerädern ist sie höher.

Zweirichtungs-Radwege

Zweirichtungs-Radwege wirken für Radfahrer untereinander kollisionsfördernd und bringen den Radfahrer in einen nicht lösbaren Konflikt zwischen der Kollisionsvermeidung untereinander und der Kollisionsvermeidung mit dem Querverkehr.

Das Bild links zeigt eine Einmündung/Einfahrt, vor der ein beidseitig geführter Radweg läuft und wo die Einmündung/Einfahrt durch Bewuchs/Bebauung (schraffiert dargestellt) abgedeckt ist. Ein Autofahrer versucht, die Einmündung zu passieren.
Es geht hauptsächlich um den rot markierten Radfahrer. Er fährt völlig korrekt, trägt aber das höchste Risiko.

Die lang gestrichelte Linie zeigt die Linie an, von der ab das Auto von "auf einem rechten Radweg" fahrenden Radfahrern (Ellipse) zu erkennen ist. Hier erkennt man, dass sich der Radfahrer, der sich auf dem rechten Radweg befindet, das Auto früher erkennt bzw. sich am wenigsten gefährdet, wenn er ganz links am Straßenrand fährt, da er rechts fahrend komplett durch den Bewuchs abgedeckt ist.
Hier aber ist die Kollisionsgefahr mit dem Gegenverkehr (Radfahrer "von oben") hoch, da dieser ja korrekt rechts, wenn auch auf einem links geführten Radweg fährt.

Weiterhin zeigen die Linien, dass der Autofahrer zu diesem Zeitpunkt keinen der Radfahrer erkennen kann (vgl. dazu Pos. 1).

Radwegeinsicht durch Autofahrer

Was auch aus dem "gleichen" Diagramm zu erkennen ist, wenn der Autofahrer etwas weiter nach vorne geschoben ist, ist, dass der Autofahrer zu obigem Zeitpunkt (Bild 2) nichts vom Querverkehr erkennen kann.

Der erste Zeitpunkt, indem der Quer-Auto-Verkehr zu erkennen ist, ist im Bild 3 links dargestellt.

Was bedeutet das in der Praxis?
Es muss die i.A. vorfahrtsberechtigten Radfahrer zum Bremsen nötigen, um überhaupt einbiegen zu können.
Final bedeutet das, dass der Autofahrer einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln machen muss, um aus der Ausfahrt herauszukommen.

Also: Ein bisschen Toleranz gegen die Autofahrer, sie können nichts für die Verkehrsregeln!

Allerdings sollten auch diese sich mehr dafür einsetzen dass dieser Unfug verschwindet und nicht nur auf „Die Fahrradfahrer“ schimpfen. Aber diese haben natürlich kein vitales Interesse daran. Warum? Psychologische Exkursion:

  • In einem Automobil kann einem Autofahrer nichts passieren, wenn ein Radfahrer ihm in die Seite fährt. Das ist für jeden einsichtig – auch für Radfahrer.

  • Der Radfahrer, der da schimpft, weil ihm an der dritten Kreuzung/Einmündung hintereinander die Vorfahrt genommen wurde, wird ein "Radfahrerrambo" sein, über den in der Presse ja momentan überall berichtet wird. Also ist er schuld.

Ich persönlich habe einen (pöbelnden und amtsanmaßenden) Autofahrer tatsächlich einmal von der Gefährlichkeit eines solchen Radwegen überzeugen können: Ich forderte Ihn auf, diesen Radweg zu benutzen und bot ihm die Benutzung meines Velos an. Er war offensichtlich tatsächlich „kuriert“.

Ausschilderung von Zweirichtungs-Radwegen


Hierzu Beispielbild Pos. 1)

Auf beidseitig freigegebenen Radwegen kommen Autofahrern immer Radfahrer entgegen. Das ist für Autofahrer lästig; verständlich. Radfahrern fällt auf, dass sie permanent auf diesen Radwegen von Autofahrern „übersehen“ werden.
Ich persönlich benutze (bzw. musste benutzen) solch einen Radweg täglich über ca. 500m, und wenn ich auf diesem zwischen 17.Uhr und 18.Uhr dort unterwegs bin, kann ich froh sein, dass mich "nur" ein Autofahrer übersieht.
Wenn dies absichtlich geschehen würde, könnte man dies privatrechtlich mit Sicherheit als versuchte Körperverletzung auslegen. Und so etwas im Prinzip täglich.

So weit, so gut (bzw. natürlich nicht).
Frage:
Wie erkennt der Autofahrer überhaupt, dass der Radweg in beiden Richtungen für Radfahrer freigegeben ist?

Antwort:
Das ist nicht möglich! Die Beschilderung, die dem Radfahrer dieses erlaubt, ist nämlich nur vom Radfahrer aus zu erkennen, der "falschherum" auf diesem Radweg fährt.

Die einzige Möglichkeit für den Autofahrer ist, dass er an einem Schild schon vorbeigefahren ist und die Freigabe im Rückspiegel erkennt. (Völlig absurd – oder? Schilder, deren Relevanz man nur im Rückspiegel erkennen kann. Deutsche Verkehrsgesetzgebung.)

Kein Wunder, dass Autofahrer auf Radfahrer gereizt reagieren. Auch von ihnen werden hellseherische Fähigkeiten verlangt. Die Radfahrer können bestimmt nichts dafür.
Und: War es nicht gerade der motorisierte Verkehrsteilnehmer, der jubelte, als die Radfahrer mit verdoppelten Strafen 1998 auf die Radwege gezwungen wurden?
Das gab es, soweit mir bekannt, in dieser Form noch nie, dass also für einen spezifischen Personenkreis von einem auf den anderen Tag praktisch alle Strafen verdoppelt wurden – Zumal von dieser Personengruppe keine wirkliche „Gefährdung“ ausgeht. Wie viele Verkehrstote gibt er in Deutschland und bei wie vielen ist ein Radfahrer am Tod eines Anderen schuld? Geschätzte 1 Promille.

Links geführte Radwege bei Nacht

Bemerkung: Man hat das Gefühl, dass Radwege sowieso mit dem „Hintergedanken“ gebaut werden, dass sie nie nachts benutzt werden. Oder liege ich da falsch?

Es gibt bspw. einen Shop, der Aufkleber für KFZ verkauft: http://www.visitbritainshop.com .
Hier ist zu lesen (abgerufen 25.4.2015):

Aus diesem Grund scheinen die Scheinwerfer beim Fahren in Großbritannien in den Gegenverkehr. Dies blendet die anderen Verkehrsteilnehmer erheblich und ist daher nicht nur gefährlich, sondern auch illegal und muss unter allen Umständen vermieden werden - sowohl am Tag als auch in der Nacht (ebenso bei Regen, Nebel, Schnee, etc.). ...

Scheinwerfer von Automobilen sind asymmetrisch.
Das bedeutet, dass sie in Ländern mit Rechtsverkehr wie Deutschland, so eingestellt sind, dass sie links nur flach leuchten, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. "Nach rechts oben" leuchten sie weiter, damit Schilder gesehen werden. „Fahrbahnrandausleuchtung“ heißt das im fachchinesisch.
Radfahrern, die entgegenkommen, leuchten sie ins Gesicht. Studiert man die Bedienungsanleitung von Automobilen, so wird darin darauf hingewiesen, dass bei Fahrten im "Linksverkehrausland" (England) ein Sektor der Scheinwerfer abgeklebt werden muss, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird (Siehe Spalte links).

Über Radfahrer hat sich diesbezüglich die Gesetzgebung keine Gedanken gemacht.Sie werden geblendet. Hier ist die Gefährdung dann „plötzlich“ nicht mehr gegeben.
Ganz schlecht werden erfahrungsgemäß die Sichtverhältnisse für einen Radfahrer, wenn

  • es feucht ist

  • der Radweg tiefer wie die Fahrbahn gelegt ist.

Für Scheinwerfer existieren Normen, die man Normalbürger teuer kaufen muss. Nach Aussage eines Hella-Mitarbeiters liegen die Rechte für die Veröffentlichung beim Kirschbaum-Verlag GmbH, Fachverlag für Verkehr und Technik, Bonn 2000.

Relevant für die Fragestellung sind je nach verwendeter Lichtquelle die ECE-Regelungen 1 oder 8 oder 20 oder 98. Weiterhin spielen die Richtlinie für die Scheinwerfer-Einstellung sowie dazu Festlegungen innerhalb der ECE-R48 eine Rolle.

Links ist zu lesen: ILLEGAL und GEFÄHRLICH. Undmuss unter allen Umständen vermieden werden“.

Auch die Statistik spricht insbesondere für links geführte Radwege übrigens eine eindeutige Sprache:
Sie sagt aus, dass ein Radfahrer, der einen solchen Radweg benutzt, 12x (!) gefährdeter ist, als wenn er die Strasse benutzt*. Soweit ich mich erinnere, war der Faktor bei rechts geführten Radwegen Faktor "nur" 3. Radfahrer werden durch die Radwegebenutzungspflicht genötigt, sich selbst mehr als den Umständen ensprechend zu gefährden.
Andere Leute darf man nicht gefährden und man muss sich mehr als notwendig gefährden lassen? Eigentlich sollte doch der Sinn und Zweck eines Gesetzes sein, dass niemand mehr als notwendig gefährdet wird, oder habe ich da nur etwas falsch verstanden?


* Fußnote: Statistiken sind immer mit Vorsicht zu genießen, das ist klar. Aber selbst wenn es nur 8x wäre, ist die Aussage eindeutig: Die Gefährdung ist höher als es notwendig wäre.

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Letzte Bearbeitung 24.04.2015