Bei Radwegen existieren banale grundsätzliche Probleme, die deren Benutzung tw. grundsätzlich verbieten würden. Sie sind für jeden relativ einfach nachzuvollziehen, werden aber von der StVO ignoriert.
Motorhaubenlänge |
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Hier ist die Seitenansicht eines aktuellen Fahrzeuges der "Golf-Klasse" dargestellt. Die Länge dieser Karosserie ist mit 4.40 m angegeben, der Augpunkt des Fahrers ist mit einem schwarzen Punkt markiert.
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Die Motorhaubenlänge hat einen interessante Auswirkungen auf den Verkehr und insbesondere auf Radwege: Kommt ein Autofahrer aus einer Einfahrt oder aus einer Seitenstraße, so muss er zunächst die Motorhaube um diese 2 Meter in den Radweg hineinschieben, um überhaupt etwas zu sehen. (Vergleiche Bilder der Radwege, Nr. 2) Wie ist das in der Praxis? Ein rücksichtsvoller Autofahrer kann langsam aus der Seitenstraße/Einmündung herauskommen und hoffen, dass die Radfahrer aufpassen. Oder er vergisst es, und dann hat der Radfahrer verloren.
Alle
Bremswege von Autos sind falsch berechnet: Der
technische Bremsweg eines Fahrzeuges wird normalerweise Beginn
der Bremsung bis Ende Bremsung berechnet, und dies an einem Teil
des Fahrzeuges "abgelesen" (z.B. vordere Stoßstange).
Der "verkehrstechnische Bremsweg" ist dabei aber um
zwei Meter länger.
Dies
mag zunächst irrelevant erscheinen, aber bei niedrigen
Geschwindigkeiten (z.B. in 30er-Zonen) spielt dies sehr wohl eine
Rolle. Die zusätzliche Länge Augpunkt-Vorderster Punkt Fahrzeug liegt übrigens bei "normalen Fahrrädern" zwischen 50-90 cm, nur bei Liegerädern ist sie höher. |
Zweirichtungs-Radwege |
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Zweirichtungs-Radwege wirken für Radfahrer untereinander kollisionsfördernd und bringen den Radfahrer in einen nicht lösbaren Konflikt zwischen der Kollisionsvermeidung untereinander und der Kollisionsvermeidung mit dem Querverkehr.
Das
Bild links zeigt eine Einmündung/Einfahrt, vor der ein
beidseitig geführter Radweg läuft und wo die
Einmündung/Einfahrt durch Bewuchs/Bebauung (schraffiert
dargestellt) abgedeckt ist. Ein Autofahrer versucht, die
Einmündung zu passieren.
Die
lang gestrichelte Linie zeigt die Linie an, von der ab das Auto
von "auf einem rechten Radweg" fahrenden Radfahrern
(Ellipse) zu erkennen ist. Hier erkennt man, dass sich der
Radfahrer, der sich auf dem rechten Radweg befindet, das Auto
früher erkennt bzw. sich am wenigsten gefährdet, wenn er
ganz links am Straßenrand fährt, da er rechts fahrend
komplett durch den Bewuchs abgedeckt ist. Weiterhin zeigen die Linien, dass der Autofahrer zu diesem Zeitpunkt keinen der Radfahrer erkennen kann (vgl. dazu Pos. 1). |
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Radwegeinsicht durch Autofahrer |
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Was auch aus dem "gleichen" Diagramm zu erkennen ist, wenn der Autofahrer etwas weiter nach vorne geschoben ist, ist, dass der Autofahrer zu obigem Zeitpunkt (Bild 2) nichts vom Querverkehr erkennen kann. Der erste Zeitpunkt, indem der Quer-Auto-Verkehr zu erkennen ist, ist im Bild 3 links dargestellt. Was
bedeutet das in der Praxis? Also: Ein bisschen Toleranz gegen die Autofahrer, sie können nichts für die Verkehrsregeln! Allerdings sollten auch diese sich mehr dafür einsetzen dass dieser Unfug verschwindet und nicht nur auf „Die Fahrradfahrer“ schimpfen. Aber diese haben natürlich kein vitales Interesse daran. Warum? Psychologische Exkursion: In einem Automobil kann einem Autofahrer nichts passieren, wenn ein Radfahrer ihm in die Seite fährt. Das ist für jeden einsichtig – auch für Radfahrer. Der Radfahrer, der da schimpft, weil ihm an der dritten Kreuzung/Einmündung hintereinander die Vorfahrt genommen wurde, wird ein "Radfahrerrambo" sein, über den in der Presse ja momentan überall berichtet wird. Also ist er schuld. Ich persönlich habe einen (pöbelnden und amtsanmaßenden) Autofahrer tatsächlich einmal von der Gefährlichkeit eines solchen Radwegen überzeugen können: Ich forderte Ihn auf, diesen Radweg zu benutzen und bot ihm die Benutzung meines Velos an. Er war offensichtlich tatsächlich „kuriert“. |
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Ausschilderung von Zweirichtungs-Radwegen |
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Auf
beidseitig freigegebenen Radwegen kommen Autofahrern immer
Radfahrer entgegen. Das ist für Autofahrer lästig;
verständlich. Radfahrern fällt auf, dass sie permanent
auf diesen Radwegen von Autofahrern „übersehen“
werden. So
weit, so gut (bzw. natürlich nicht). Antwort:
Die einzige Möglichkeit für den Autofahrer ist, dass er an einem Schild schon vorbeigefahren ist und die Freigabe im Rückspiegel erkennt. (Völlig absurd – oder? Schilder, deren Relevanz man nur im Rückspiegel erkennen kann. Deutsche Verkehrsgesetzgebung.) Kein
Wunder, dass Autofahrer auf Radfahrer gereizt reagieren. Auch
von ihnen werden hellseherische Fähigkeiten verlangt. Die
Radfahrer können bestimmt nichts dafür. |
Links geführte Radwege bei NachtBemerkung: Man hat das Gefühl, dass Radwege sowieso mit dem „Hintergedanken“ gebaut werden, dass sie nie nachts benutzt werden. Oder liege ich da falsch? |
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Es
gibt bspw. einen Shop, der Aufkleber für KFZ verkauft:
http://www.visitbritainshop.com . … Aus diesem Grund scheinen die Scheinwerfer beim Fahren in Großbritannien in den Gegenverkehr. Dies blendet die anderen Verkehrsteilnehmer erheblich und ist daher nicht nur gefährlich, sondern auch illegal und muss unter allen Umständen vermieden werden - sowohl am Tag als auch in der Nacht (ebenso bei Regen, Nebel, Schnee, etc.). ... |
Scheinwerfer
von Automobilen sind asymmetrisch. Über
Radfahrer hat sich diesbezüglich die Gesetzgebung keine
Gedanken gemacht.Sie werden geblendet. Hier ist die Gefährdung
dann „plötzlich“ nicht mehr gegeben. es feucht ist der Radweg tiefer wie die Fahrbahn gelegt ist. Für Scheinwerfer existieren Normen, die man Normalbürger teuer kaufen muss. Nach Aussage eines Hella-Mitarbeiters liegen die Rechte für die Veröffentlichung beim Kirschbaum-Verlag GmbH, Fachverlag für Verkehr und Technik, Bonn 2000. Relevant für die Fragestellung sind je nach verwendeter Lichtquelle die ECE-Regelungen 1 oder 8 oder 20 oder 98. Weiterhin spielen die Richtlinie für die Scheinwerfer-Einstellung sowie dazu Festlegungen innerhalb der ECE-R48 eine Rolle. Links ist zu lesen: ILLEGAL und GEFÄHRLICH. Und „muss unter allen Umständen vermieden werden“. |
Auch
die Statistik spricht insbesondere für links geführte
Radwege übrigens eine eindeutige Sprache:
Sie sagt aus, dass
ein Radfahrer, der einen solchen Radweg benutzt, 12x (!) gefährdeter
ist, als wenn er die Strasse benutzt*. Soweit ich mich erinnere, war
der Faktor bei rechts geführten Radwegen Faktor "nur"
3. Radfahrer werden durch die Radwegebenutzungspflicht
genötigt, sich selbst mehr als den Umständen ensprechend
zu gefährden.
Andere Leute darf man nicht gefährden
und man muss sich mehr als notwendig gefährden lassen?
Eigentlich sollte doch der Sinn und Zweck eines Gesetzes sein,
dass niemand mehr als notwendig gefährdet wird, oder habe
ich da nur etwas falsch verstanden?
*
Fußnote:
Statistiken
sind immer mit Vorsicht zu genießen, das ist klar. Aber selbst
wenn es nur 8x wäre, ist die Aussage eindeutig: Die Gefährdung
ist höher als es notwendig wäre.
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Letzte Bearbeitung 24.04.2015