Pressenachlese / Behördenkommunikation

Bei sehr vielen Artikeln über Radfahrer sollte man meiner Erachtens aufpassen. Häufig sind sie negativ „gefärbt“ und tw. mit Beschimpfungen belegt.

  1. Die Relationen sollten gewahrt sein

  2. Mit Begriffen und über Hochsprache („adäquat reagieren“) werden häufig Sachdefizite kaschiert. Also wenn die Fakten fehlen, wird so geredet, dass der Leser denkt, der Artikel hätte echten Inhalt.

  3. Ein gewisser Respekt sollte vorhanden sein: "Am besten sollte man alle Radler abschießen". Ist eine solche Berichterstattung respektvoll oder ist die „Argumentation“ zielführend?

In jedem Falle ist es, wie unten zu sehen, Mode, Radfahrer pauschal mit Schimpfworten zu belegen. Die da wären: Raser, Rambos, Rüpel, Rowdy und „dreist“.

Gleichzeitig werden Vergehen an Radfahrern teilweise „verniedlicht“. Allerdings nicht alle.

      ARD (SWR) Reportage: Radler, Raser, Rambos

        1. September 2000 und HR3 29.11.2000, 21.45 Uhr

Mail vom 20.9.2000

Sehr geehrter Herr Rochholz,

vielen Dank für Ihr Mail vom 1. September, in dem Sie sich mit unserer Reportage "Räder, Radler, Rambos" auseinandersetzen.

Dieser Film hat eine Fülle ganz unterschiedlicher Reaktionen provoziert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der großen Anzahl nicht auf jede einzelne Zuschrift individuell
antworten können. Allerdings sind es im wesentlichen immer die gleichen Kritikpunkte, mit denen wir konfrontiert wurden. Und auf die möchte ich - als diesen Beitrag betreuender Redakteur - gerne eingehen.

Zunächst: Die Tatsache, dass dieser Film so viele Zuschauerreaktionen - von heftiger Kritik (seitens der Radfahrer) und Zustimmung (wen wundert's: von Fußgängern) auf sich gezogen hat, kann man wohl zunächst einmal als Bestätigung werten: Der "Kleinkrieg in der Innenstadt" ist ein Thema, über das sich trefflich streiten und berichten lässt. Tatsache ist: in vielen Städten wird der Bewegungsspielraum für den einzelnen Verkehrsteilnehmer eher kleiner - entsprechend kommt es immer häufiger zu Konflikten und leider auch immer häufiger zu Unfällen. In Köln, dem Ort an dem die Reportage gedreht wurde, stieg die Zahl verunglückter Radfahrer deutlich: 1998 waren es 1146 Verletzte und 3 Tote, 1999: 1270 Verletzte und 8 (!) Tote.

n dem Film ging es nun keineswegs darum, Radfahrer pauschal als Rambos zu diffamieren, was mancher aus dem - zugegeben: zugespitzten - Titel "Räder, Radler, Rambos" folgerte. Dass es diese besonders rücksichtslosen Radfahrer - wie ebensolche Autofahrer - aber tatsächlich gibt, daran besteht andererseits auch kein Zweifel.

Der Ansatz unseres Autors war es nun nicht, eine Gesamtanalyse der Verkehrssituation in den Innenstädten vorzunehmen. Ihm ging es vielmehr darum, das Verkehrsverhalten von Radfahrern in den Blick zu rücken. Denn Radfahrer sind nicht nur Opfer sondern eben auch Täter bei Unfällen im Straßenverkehr: Die Statistik von 1998 für Deutschland: Bei 68.800 Unfällen unter Beteiligung von Radfahrern wurde etwa die Hälfte von Radfahrer verschuldet. Daher ist es durchaus legitim, einmal das Interesse darauf zu fokussieren, welchen Anteil die Radfahrer an dieser erschreckenden Zahl haben. Also: Radfahrer sind nicht die schlechteren - aber auch nicht die besseren Verkehrsteilnehmer.

Im Zentrum der Reportage stand nun eine Aktion der Kölner Polizei, bei der Fahrradfahrer konsequent nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung behandelt wurden - was sich alle anderen Straßenverkehrsteilnehmer ja auch gefallen lassen müssen. Im Verlauf des Films zeigte sich, dass es eine Fülle von Verkehrsvorschriften gibt, die viele Radfahrer gar nicht kennen: dass zum Beispiel das Befahren on Fußgängerüberwegen verboten ist. Unsere Reportage dokumentierte eine ganze Reihe solcher Verkehrsverstöße, bei denen sich die Radfahrer keiner Schuld bewusst waren. Nun lässt sich sicher über Sinn und Unsinn einzelner Verkehrsvorschriften streiten. Allerdings: man muss Sie zunächst einmal kennen. Es war sicher eine Stärke dieses Films, den einen oder anderen Zuschauer (Radfahrer) für solche Situationen sensibilisiert zu haben.

Einseitigkeit und Stimmungsmache gegen Radfahrer wurde diesem Film von einigen Kritikern vorgeworfen. Richtig ist sicher, dass unser Autor distanziert das Verhalten der Radfahrer beobachtet hat. Allerdings kamen die Radfahrer in dem Film ausgiebig zu Wort. Und es gab auch nicht wenige überzeugende Statements von Radfahrern, die von ihrer schwierigen Situation im Straßenverkehr sprachen.

Natürlich ist es erfreulich und muss unterstützt werden, wenn immer mehr Menschen das Auto stehen lassen und auf das Rad umsteigen. Dennoch muss es erlaubt sein zu fragen, wie auch die Radfahrer dazu beitragen können, dass der Straßenverkehr für alle sicherer wird.

Nochmals Dank für Ihr Interesse und Ihre kritischen Anmerkungen.

Thomas Michel

Die Antwort des Autors auf meinen Leserbrief habe ich in die linke Spalte kopiert.



Zunächst: Die Reportage hieß nicht:

Radler, Raser, Rambos?“,

sondern

Radler, Raser, Rambos“.



In dieser Reportage überquerte eine über 70-jährige alte Dame den Zebrastreifen mit einem Fahrrad und wurden von der Polizei zurechtgewiesen, dass sie dies nicht zu tun hätte.
Ein Fahrradrambo? Eine Raserin?

Der Film zeigte haarsträubende „Argumentationen“:
Beispiel: "Der Fahrradpolizist konnte den Radler, der vorher über eine rote Ampel fuhr, (will ich nicht gutheißen) nicht überholen. Das stimmte.
Aber warum konnte der Polizist nicht überholen? Der Radweg hatte (rechtswidriger Weise ) nur 90 cm Breite. Das wurde „vergessen“ zu sagen.
Gleichzeitig wird abgestritten, dass einseitig berichtet worden wäre.

Wie nennt man das, wenn man wichtige Kleinigkeiten weglässt?

Den Höhepunkt war, als ein Taxifahrer zu Wort kam der im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sagen durfte: "Am besten sollte man alle Radler abschießen". Oder bin ich hier einfach zu sensibel?

Umgekehrt: Würde im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesagt werden dürfen: "Am besten soll man alle Autofahrer abschießen?".

Der Redakteur wäre am nächsten Tag auf Arbeitssuche, oder?



Besonders der Satz "Der Ansatz unseres Autors war es nun nicht, eine Gesamtanalyse der Verkehrssituation in den Innenstädten vorzunehmen." erbost mich, denn einseitig-emotional geführte Diskussionen gibt es hier in Deutschland zu genüge. Besonders wenn einer in diesem Artikel zum Abschießen des Feindes aufrufen darf. Öffentlich und rechtlich.

Dass "...Fahrradfahrer konsequent nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung behandelt wurden" war definitiv glatt gelogen, denn die Radwege, die gezeigt wurden, waren – wie bereits erwähnt – für jeden ersichtlich zu schmal. Die "Distanziertheit" des Autors.

Nachdem die Diskussion "durchgeführt" war und Herr Michel "vielen Dank für die kritischen Anmerkungen" zum besten gab, wird die gleiche Reportage auf den dritten Programmen unverändert weiter gezeigt. (z.B. HR3 29.11.2000, 21.45Uhr)

Die folgenden 2 Monate wurde man dann permanent von Autofahrern zusammengehupt, gemaßregelt und bisweilen wurde mit 20 cm Abstand vorsätzlich überholt (Siehe unten- das sage nicht nur ich - andere wurden sogar bedroht) . So weit die Konsequenzen von Herr Michels „Beitrag zum sicheren Straßenverkehr". Daran hat er, der ja etwas davon versteht, mit Sicherheit gedacht.

Zitat: „Dass es diese besonders rücksichtslosen Radfahrer - wie ebensolche Autofahrer - aber tatsächlich gibt, daran besteht andererseits auch kein Zweifel.

Stimmt. Aber wo bleiben die rücksichtslosen Fußgänger, die ihre schwarzen Hundeleinen des Nachts quer über Radwege spannen? Oder Handy telefonierend die Radwege bevölkern?

Die hat Herr Michel „unterschlagen“.


Münchens Fußgänger empört: Radler, ihr nervt uns!



AZ 21. 10. 2000, Titelseite

Seitliches Bild zeigt, wie es offensichtlich in der Fußgängerzone inklusive Radlfurt zugeht: Weiterhin kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wahrnehmen, dass auf diesem Bild nicht nur die Fußgänger einen Grund haben, genervt zu sein. Aber der Mann mit der großen Tasche am Lenker steckt das offensichtlich eher leger weg...

Schön wäre es, wenn die "Radlfurten" funktionieren würden. Aber so eine Radfurt ist, wie unschwer zu erkennen, kontraproduktiv (Und einfach gefährlich).

Aber ansonsten ein recht neutraler Artikel. (Mit Ausnahme der Überschriften) Jede Partei kommt zu Wort (Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, ADFC).

"Radlrambos immer dreister"

AZ 21. 10. 2000, S. 11

Wie unschwer zu erkennen, fährt hier ein „Radlrambo“ durch die Münchener Innenstadt. Wie schaffe ich es jetzt, „gendermässig“ korrekt zu sein. Wie ist die weibliche Form von „Rambo“?
Geschickt ist so eine Aktion nicht. Will man da halbwegs sicher durchkommen, ist man mit schieben auch nicht langsamer. Und gesetzeskonform.

Links das Bild als “Rambo-Beleg”- Kein Witz – Abendzeitung!

Zur weiteren Dokumentation der Kommentar von Herrn Hirnbeiß zu dieser Situation.

Dies ist der Verkehrssicherheit wenig förderlich, da sich Herr Hirnbeiß wohl eher weniger auf den (Auto-)Verkehr konzentrieren kann.


(AZ 21.10.2000, S. 9 (Gleiche Ausgabe!)

Süddt. Zeitung, 19.3.2001, "Polizei fahndet nach Radl-Rambo"

Zunächst: Von Fusstritten muss ich mich eindeutig distanzieren.
Nächster Punkt: DIE SZ berichtete NICHT über den Velounfall um den 21. Februar 2001; ich habe im SZ-Archiv nachgesucht. D.H. dies hier ist der einzige Artikel über diesen Vorfall.

Da haben wir es wieder: Ein Radl-Rambo!
Zwischen den Zeilen ist zu lesen:
Zitat: "In Pasing wird ein Schüler umgefahren."
Wo genau? (Pasing ist ungenau). Fahrbahn? Unwahrscheinlich. Fußweg oder Fußgängerzone? Nein - denn in diesem Fall hätte dagestanden „Hat den … in der Fußgängerzone über den Haufen gefahren“.
Also: Radweg. Der Auslöser der Aktion war ein Schüler, der sich als Fußgänger auf dem Radweg bewegte. Das war der Auslöser – das wird weggelassen. Aber der Radler ist der „Rambo“. Die Logik der Presse.

Zitat: "Fahrrad mit fehlender Felge"
Wie kann ein Radler mit nur einer Felge fahren (Es muss wohl "fehlendes Vorderrad" heißen)? Also muss zunächst eine Kollision stattgefunden haben - wahrscheinlich auf dem Radweg - und beim Unfall ist das Vorderrad kaputt gegangen sein. Denn sonst wäre er kein "Rad-Rambo" gewesen. Und wenn das Vorderrad kaputt ist, ist besagter „Rambo“ vorher gestürzt. Auch das hat die SZ offensichtlich weggelassen.
Frage: Was sagt die SZ als Außenstehende zur „neutralen Berichterstattung?

Zitat: "Schüler", "Kinder"
Frage: Wie alt?
Zwischen 6 und 7 werden sie wohl nicht gewesen sein, dann wäre es nicht "notwendig" gewesen, einen zusammenzutreten. Das waren Jugendliche, oder?

Für mich ist die Berichterstattung unplausibel.
Text vom 14.03.2001 / Rev. 18.3.

Autofahrer in Rage bringt Radler zu Fall

Süddeutsche Zeitung, 08.02.2002

Weil er sein Auto berührte, hat ein 35-jähriger Mann einen Radfahrer verfolgt und zu Fall gebracht. Der Autofahrer hatte auf der Deisenhofener Straße eine Beifahrerin aussteigen lassen und war dazu auf den Fahrradweg gefahren. Der 32-jährige Radfahrer streifte beim Vorbeifahren mit einer Stofftasche den Kotflügel des Wagens, ohne dass Schaden entstand. Den Autofahrer muss der Vorfall trotzdem so in Rage versetzt haben, dass er in den Wagen stieg und den Radler bis in die Schwanseestraße verfolgte. Dort schnitt er ihm so den Weg ab, dass der Mann stürzte. Der Radfahrer verletzte sich leicht. Das Auto nahm nun doch Schaden: Eine Scheibe ging zu Bruch, als der Lenker im Fenster hängen blieb. mai http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel120628.php

Hier fängt die Selbstjustiz an, die ich wegen obiger nicht neutraler Berichterstattung schon lange prophezeit habe:
Dem Autofahrer kommt gar nicht in der Sinn, dass er auf dem Radweg nichts zu suchen hat und Radler gefährdet.

Ich würde sagen, dass es sich hier um

  • Körperverletzung in Verbindung mit

  • Amtsanmaßung

  • Verkehrsgefährdung

handelt.

Auslösend war eine Verkehrsübertretung des Autofahrers. Warum kommt dieser in Rage?
Hier liegt das "Grundproblem": Jeder Radweg ist auch Parkplatz!

Da Parken auf dem Radweg überall zu den Kavaliersdelikten gehört, hat der Autofahrer kein
Unrechtsempfinden. Deshalb wähnte sich der Autofahrer im Recht.

Tatwaffe Auto

In einem aufsehenerregenden Strafprozess hat eine Jury in den USA den Tod eines Radkuriers als Mord eingestuft - obwohl es fast wie ein Verkehrsunfall aussah.

Nach Ansicht der Richter hatte ein heute 31-jähriger Autofahrer vor zwei Jahren einen 26jährigen Radkurier nach einem Beinahe-Zusammenstoß und einer deftigen verbalen Auseinandersetzung absichtlich überfahren und dabei getötet.

Mit dem Schuldspruch nach rund 16-stündiger Beratung der Jury erwarten den verurteilten Autofahrer nun 20 bis 60 Jahre Haftstrafe. "Ein drei Tonnen schweres Fahrzeug gegen ein 20 Pfund schweres Fahrrad ist keine faire Auseinandersetzung", sagte die stellvertretende Staatsanwältin Lynda Peters in ihrem Plädoyer. Zum Prozess erschienen zahlreiche Radkuriere und Radsportler aus dem Großraum Chicago sowie Anhänger des Autofahrers. Ordner mussten die beiden Gruppen im Gerichtssaal trennen.

"Tour" Magazin, Feb. 2002, Seite 7.

Wenngleich ich normalerweise Bauchschmerzen habe, das Amerikanische Rechtssystem als leuchtendes Beispiel hinzustellen, möchte ich doch hier diesen Artikel der "Tour" hineinkopieren.

Und mich würde interessieren, was demgegenüber der Autofahrer erhält, von dem in obiger Zeile die Rede ist. ("Autofahrer in Rage bringt Radler zu Fall")

Antwort-Brief der Gemeinde Gilching (7.2.2002) bzgl. Hunde anleinen an Radwegen

Sehr geehrter Herr Dr. Rochholz,

zunächst herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 21.1.02.
Wir haben vollstes Verständnis für Ihren sicherlich gutgemeinten Vorschlag, eine Anleinpflicht für alle Hunde auf gemischten Geh-und Radwegen oder auf Fußwegen, die neben einem Radweg verlaufen in einer Gemeindeverordnung zu regeln.

Leider haben wir dazu aber kein rechtliche Handhabe. Nach Art. 18 des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) kann das freie Umherlaufen nur von großen Hunden und Kampfhunden in einer Gemeindeverordnung geregelt werden. Das haben wir auch gemacht. Wir legen Ihnen eine Ablichtung dieser Verordnung zur Kenntnisnahme bei.

Zweifelsohne besteht natürlich auch eine nicht gerade unbedeutende Gefahr durch kleine nicht angeleinte Hunde, wenn diese z.B. auf Radwegen frei umherlaufen. Nur fehlt uns hierzu die gesetzliche Ermächtigung im LStVG. Das Problem gibt es nun leider in fast allen Gemeinden, die gleichlautende Regelungen getroffen haben wie in Gilching.

Wir bedauern deshalb, Ihnen keine "günstigere" Mitteilung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Kr...

Ich hatte einen Brief an die Gemeinde Gilching (Gezippte PDF-Datei) geschrieben, um sie zu bitten, auf gemischten Rad-Fusswegen und auf Fusswegen, die neben Radwegen laufen, das Anleinen von Hunden vorzuschreiben.
In meinen subjektiven Augen sind unangeleinte Hunde, bisweilen auch schwarz, insbesondere auch des Nachts ein Sicherheitsrisiko für Radfahrer.
Es gibt ja auch rücksichtsvolle Hundehalter, die nachts den Hunden so Blinklichter anziehen. Finde ich super. Aber die meisten....
Und mir persönlich geht es primär um die Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmern.
Ist da jemand anderer Meinung oder hat da jemand andere Prioritäten? Die Sicherheit von Hunden?

Rüpel auf Rädern!

Immer wieder kommt es auf Gehwegen zu Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern; Hauptunfallverursacher sind hier meist die Pedalritter. Und das, obwohl Gehwege gemäß Straßenverkehrsordnung ausschließlich den Fußgängern vorbehalten sind! Jedoch gibt es hier Ausnahmen. Eine betrifft zum Beispiel Kinder: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie die Bürgersteige zum Radeln benutzen, und für zwei veitere Jahre ist ihnen das gestattet, wenn keine Radwege vorhanden sind. Ältere Kinder, Jugendliche und erwachsene Zweiradfahrer dagegen dürfen laut Auskunit der DBV-Winterthur Versicherungen nur dann mit dem Drahtesel auf die Bürgersteige, wenn diese durch ein spezielles Schild ausdrücklich für Radfahrer freigegeben sind. Dies ist jedoch keinesfalls als Freibrief für Rowdies zu verstehen; ganz im Gegenteil: Auch hier müssen Pedalritter grundsätzlich Rücksicht auf Fußgänger nehmen! Das heißt: Sie dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen absteigen, wenn sie Fußgänger gefährden, behindern oder belästigen könnten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Verwarnungsgeld von bis zu 20 Euro!

ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschland), 3/2002

Ein eigentlich sehr neutraler und informativer Artikel.

Warum aber müssen die Redakteure des ARCD mit den Begriffen wie "Rüpel" oder "Rowdie" um sich werfen?

Auffallend sind die vielen Ausrufungszeichen (insgesamt 4 Stück).
Beim Artikel "Hohes Risiko für Kinder!" auf der gleichen Seite, wo festgestellt wird, dass im Jahr 2000 240 Kinder im Straßenverkehr umkamen, findet sich insgesamt nur eines (in der Überschrift). Irgendwie scheint es wieder mal mit der „Verhältnismäßigkeit“ zu hapern.

Der erhobene Zeigefinger auf die bösen Radler lässt wieder mal grüßen. Es ist ja so bequem.

11.03.2002

Überfällig
Dieser Artikel war lange überfällig!
Aber: Für bessere, scherbenfreie Radwege fehlt anscheinend in Deutschland das Geld. Und eine Regierung, die den Radfahrern in Sachen Radwegebenutzungspflicht entgegenkäme, würde wohl von der ADAC-Motorwelt, der Bild-Zeitung und der übrigen Autolobby in der Luft zerrissen. Ich würde mir wünschen, dass Rennfahrer wie Jan Ullrich und Erik Zabel ihre Popularität nutzen und auch mal ungefragt zu diesem Thema im Sinne aller Rennradfahrer Stellung beziehen. Bis dahin fahren wir weiter durch Scherben der Flachmänner und Bierflaschen, die deutsche Autofahrer auf die Radwege werfen - oder wir werden auf der Straße angehupt, bedrängt und bedroht.
Achim Klinge, Bensheim

Ironisch?
In einer automobilen Gesellschaft werden Radwege oder Rad-/Gehwege nicht für die Radfahrer und Fussgänger gebaut, sondern für die Autofahrer. Es geht doch vor allem darum, die Radfahrer von der Straße zu holen, damit die Autofahrer keine Rücksicht mehr auf "gleichberechtigte" Verkehrsteilnehmer nehmen müssen. Das Gebot für Radler, den Radweg zu benutzen, bedeutet vor allen Dingen freie Fahrt für Autofahrer. Ob die Radwege auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ist vor diesem Hintergrund vollkommen unerheblich.
Hartmut Gerlach, Wiell

Gegenseitig
Die wenigsten Radwege sind breit genug, um sie sportlich zu nutzen. Dort fahren Inline-Skater, Hunde werden ohne Leine "Gassi" geführt, und Jogger laufen Zick-Zack. Mit dem Mountain-Bike nutze ich den Radweg zwar, aber mit dem Rennrad nie, zumal er zusätzlich für die Bauern als Zufahrt zu ihren Feldern dient und meistens dementsprechend aussieht. Trotzdem wird man bei Missachtung der Radwegepflicht oft bewusst knapp überholt und mit der Hupe genervt. Allerdings gibt es unter den Radlern auch einige "Möchtegern-Profis", die zu zweit oder zu dritt nebeneinander fahren und dabei cool herumquatschen. Das, liebe Radkollegen, muss auch nicht sein. Ich bin der Meinung, dass man nur durch gegenseitige Rücksichtnahme vernünftig miteinander umgehen kann; denn wie sagt ein Sprichwort: "So wie es in den Wald hineinschallt, schallt es auch heraus."
Stefan Wörnlein, perE-Mail

tour 2/2002

Leserbriefe zum Report über Radwege, Tour-Zeitschrift 3/2002

In der tour 2002 wurde der z.T. miserable Zustand von Radwegen angemahnt.

Hier haben schon einige Leute etwas erlebt:

...Trotzdem wird man bei Missachtung der Radwegepflicht oft bewusst knapp überholt...

... oder wir werden auf der Straße angehupt, bedrängt und bedroht.



Deutschland, Deine heiligen Kühe!

Mehr Rowdys auf Fahrrädern unterwegs

Steigerung

Wien, 17. Juni 2009 Radfahrer sind laut einer ÖAMTC-Studie immer schneller unterwegs. Viele halten sich nicht an die Verkehrsregeln. Die Unfallzahlen steigen.

Einer aktuellen ÖAMTC-Tempomessung zufolge – 550 Radfahrer – rast mehr als ein Drittel der Radler mit bis zu 30km/h durch die Stadt. Im Vergleich zu früheren Messungen sind die Biker damit deutlich rasanter unterwegs, behauptet zumindest der ÖAMTC.

Fahrradfahrer sind wohl auch deshalb immer schneller unterwegs“, so Hans Doppel, Sprecher der ARGUS, „weil der Autoverkehr immer schneller wird. Es wäre gut, wenn es gelingen würde, die Geschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer zu reduzieren.“

Das Tempo der Fahrradfahrer ist im Vergleich zu früher gestiegen, allerdings“, schwächt Verkehrspsychologin Marion Seidenberger vom ÖAMTC ab, „in keinem besorgniserregenden Ausmaß.“

Arglose Radfahrer
Bedenklich sei allerdings, dass viele Fahrradfahrer sehr sorglos unterwegs sind. So hatten knapp 80 Prozent der am Ringradweg beobachteten Radler keinen Helm auf. Ihr Motto: Mir passiert auf der kurzen Strecke eh nichts.

Tatsache aber ist: Bereits ab 15 km/h kann man sich ohne Helm schwere Kopfverletzungen zuziehen. Bei 30 km/h vervierfacht sich die Bewegungsenergie und dementsprechend die Schwere der Verletzungen.

Mangelnde Konzentration. Eine weitere Unsitte: Mindestens sieben Prozent der Radler hörten während der Fahrt Musik oder waren mit ihrem Handy beschäftigt. Dazu die Verkehrspsychologin: „Man nimmt sich dadurch die Möglichkeit, adäquat auf eine Gefahr zu reagieren.“

Überdies würden viele Radfahrer keine Radwege, sondern den Gehsteig benützen, gegen die Einbahn fahren, keine Handzeichen geben und manche sogar rote Ampeln missachten.

Sind Radfahrer die neuen Rowdys auf den Straßen?
„Das ist ein fürchterliches Klischee, das uns da umgehängt wird, das stimmt doch gar nicht“, ärgert sich der ARGUS-Sprecher, „wie bei anderen Verkehrsteilnehmern gibt es auch unter den Radfahrern einige wenige, die sich nicht an die Regeln halten.“

Zunahme an Unfällen
Sicher ist nur soviel: Die Zahl der Fahrradunfälle nimmt zu. Laut aktuellen Daten der Statistik Austria gab es heuer im April 67 Fahrradunfälle. Im April 2008 waren es 55. Verletzt wurden im heurigen April 59 Fahrradfahrer, im April 2008 waren es 50. Das Fazit: Die Gefahr steigt nun mal mit der Geschwindigkeit.

19.6.2009 -www.oe24.at

Argumentationsstrategie ist folgende:
Die Radfahrer sind durchschnittlich schneller unterwegs. Deshalb darf man sie pauschal als „Raser“ bezeichnen. Ganz nebenbei wird das Wort „Rowdies“ im Gehirn „implementiert“.

ÖAMTC heisst „Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub”. Mit Radfahrern haben auch sie nicht viel am Hut.

Bis zu 30 km/h "rasen" die Radfahrer. Und nebenan sind die Autofahrer, die sich so mit 60 km/h bewegen und „ganz normal“ fahren.
Und so ein 100 kg-Radfahrer hat bei 30 km/h rund 7000 kg* m^2/s^2, während ein KFZ bei 60 km/h und 1500 kg Gewicht von über 400000 kg* m^2/s^2, also das 60-fache an Energie und damit das 60-fache Verletzungspotential beinhaltet.
Diese Autofahren werden hier nicht als „Rowdies“ bezeichnet. Journalisten haben mit Physik in der Schule selten viel Freude, oder?
Und: Sollen jetzt die Radfahrer auch langsamer fahren? Oder wie ist "... die Geschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer zu reduzieren.“ gemeint?
Also die Logik in diesem Artikel verstehe ich nicht:
Ca. 50% aller Autofahrer blinken übrigens nicht. Statistik der Auto-Bild.
Die gefährden damit aber eher die Radfahrer. Denen die Möglichkeit genommen wird, "adäquat auf eine Gefahr zu reagieren.“
Wenn ich mich selbst gefährde, bin ich zwar blöd, aber wenn mich andere gefährden wird das eh nicht geahndet. Also was soll das?

NACHTRAG 2015:

Mindestens sieben Prozent der Radler hörten während der Fahrt Musik oder waren mit ihrem Handy beschäftigt.“

UND WIE VIELE Prozent der Autofahrer telefonieren, obwohl es verboten ist? Denen passiert ja nichts, wenn's gegen Radler kracht. Sie haben, wie oben berechnet, das 60-fache Gefährdungspotential. Da wird sich mit Sicherheit keine „Verkehrspsychologin“ äußern dürfen. Damit würde der ÖAMTC nämlich Kunden abschrecken.

Keine Handzeichen geben – warum?

Auch ich habe schon keine Handzeichen gegeben. In den Radwegen wachsen nämlich die Wurzeln durch und deshalb muss man den Lenker beidhändig festhalten, sonst wird’s zu gefährlich. Ganz einfach.

Der Aufbau einer Straße (Also die Schichten) ist viel aufwändiger als der eines Radweges - das sollte ein ÖAMTC doch wissen, oder? Zumindest wenn er darüber öffentlich berichtet.

Wenn man über etwas berichtet sollte man sich vorher zumindest ein wenig darüber informieren.

Übrigens steigt die Gefahr auch mit der Rücksichtslosigkeit – vergessen?

Mangelndes Wissen erschwert das Miteinander

Wo Radfahrer auch auf die Straße dürfen, kommt es oft zu Konflikten.

Probleme im Verkehr treten dort auf, wo etwas neu ist - vor allem dann, wenn die Verkehrsteilnehmer es nicht bemerkt haben.

Bestes Beispiel: die Holtenauer Straße zwischen Düppelstraße und Dreiecksplatz.

Von Thomas Eisenkrätzer

Seit August ist dieser Abschnitt in beide Richtungen zweispurig, die Busspuren sind weg, und: Radfahrer dürfen auf die Straße. Die blauen Radwegschilder an den Radwegen wurden abmontiert, die Radwege sind damit zwar noch als solche benutzbar, aber nicht mehr benutzungspflichtig. Das haben allerdings bisher die wenigsten Fahrradfahrer wahrgenommen. Die meisten fahren weiterhin - ob schnell oder langsam - auf den 80 bis 100 Zentimeter engen Radwegen und müssen dort jederzeit damit rechnen, dass sie von einer sich öffnenden Beifahrertür oder einem unvorsichtigem Fußgänger gestoppt werden. Diejenigen dagegen, die die Veränderung bemerkt hatten und auf die Straße gewechselt waren, ließen meist auch bald wieder davon ab. Denn welcher Autofahrer hat schon mitbekommen, dass die Benutzungspflicht der Radwege aufgehoben ist?

Also haben Radfahrer schlechte Erfahrungen machen müssen, „wurden angehupt oder sogar abgedrängt“, berichtet Uwe Redecker, Fahrradbeauftragter der Stadt Kiel. Und das ist nicht nur auf der Holtenauer Straße passiert, sondern auch auf der Hofholzallee (zwischen Meisdorf er Straße und Uhlenkrog), der Hopfenstraße, der Schulstraße und der Preetzer Straße (zwischen Ostring und Elmschenhagen).

Im Fahrradforum, dem Vertreter der Stadtverwaltung, der Ratsfraktionen, der Polizei und einiger Verbände angehören, wurde bereits diskutiert, ob nicht „ergänzende Maßnahmen“ helfen könnten, die „Wahlmöglichkeit zwischen Radweg und Fahrbahn zumindest auf der Holtenauer zu verdeutlichen“.

Nur welche Maßnahmen? "`Schilder sind dazu da, um übersehen zu werden"', sagt Tiefbauamtsleiter Uwe Schmeckthai und setzt auf den "`steten Tropfen"', der den Stein höhlt. Denn von einer Sache ist man bei der Stadtverwaltung überzeugt: „Radfahrer sind besser auf der Fahrbahn aufgehoben.“

Doch nicht nur in diesen Fällen scheinen Auto- ebenso wie Radfahrer noch dazulernen zu müssen. "Auch auf Fahrradstraßen wie der Hansastraße, der Gerhardstraße und neuerdings auf der Harmsstraße und dem Papenkamp wissen beide Gruppen oft nicht, wie sie sich zu verhalten haben"', sagt der Radverkehrsbeauftragte Redecker. "`Diese Straßen sind zu sehen wie Radwege, die von Autofahrern benutzt werden dürfen. Dabei geben die Radfahrer das Tempo an - auch nebeneinander herzufahren, ist diesen erlaubt."'In Fahrradstraßen gilt die Rechts-vor-Links-Regelung, es sei denn, an den querenden Straßen wurden (wie entlang der Gerhardstraße) Gehwegüberfahrten gebaut.

"`Diese sind zu betrachten wie Garagen- oder Hofausfahrten: Vorbeilaufende Fußgänger und vorbeifahrende Rad- und Autofahrer aus beiden Richtungen haben hier Vorrang."' - Weitere Informationen erteilt der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Kiel, Uwe Redecker. Tel. 901-2251. Bei ihm können auch entsprechende Faltblätter zu den Themen angefordert werden.

Als Bildunterschrift ist zu lesen: Seit August sind auf dem unteren Abschnitt der Holtenauer Straße die Busspuren durch eine zweite Fahrspur ersetzt und für Fahrradfahrer freigegeben worden. Nur hat es bisher kaum jemand bemerkt. Dieses Bild ist eine absolute Ausnahme - und musste gestellt werden. Foto eis

Kieler Nachrichten Oktober 2003

Zur Info: Da bin ich schon gefahren:

Der Radweg entlang der Holtenauer Strasse war / ist extrem eng und nebenan läuft ein hohes Stahlgeländer. Wenn man in letzterem „einhakt“ bricht man sich alle Knochen. Das ist die Hauptgefahr.

Und das mit dem „Tür aufmachen“ - hier hat es vor mir eine Radlerin fast „erwischt“: Ein Kleintransporter hat wegen abladen auf dem Fußweg geparkt (Ist manchmal notwendig).
Aber der Fahrer hat dann „vergessen“, dass er eine „erhöhte Aufmerksamkeitspflicht“ hat.

Und da steht: „Radfahrer wurden angehupt oder sogar abgedrängt“.

Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer vorsätzlich abdrängt, liegt „Straßenverkehrsgefährdung“ und „versuchte Körperverletzung“ oder zumindest „Nötigung“ vor. Dazu muss man kein Jurist sein, um dies zu wissen.



Letzteres ist ein Straftatbestand. Kurz: Jemand, der das macht, gehört hinter Gitter.

Und was sagt die Presse dazu?

Mangelndes Wissen erschwert das Miteinander“. Die armen Autofahrer! Die konnten das ja nicht wissen!

Was die Journalisten unterlassen zu sagen: Selbst wenn die Radfahrer nicht dort fahren dürften, dürften die Autofahrer trotzdem nicht „draufhalten“.

Kein Wort von Rambo, Rüpel oder ähnlich. Diese „Attribute“ sind offensichtlich für Radfahrer „reserviert“.

Übrigens sitzt die Kieler Staatsanwaltschaft weniger als 1 km Luftlinie entfernt. Ich gehe davon aus, dass hier einige Mitarbeiter einen Eid auf die Verfassung geleistet haben. Den haben sie offensichtlich „vergessen“: Radfahrer als „Kollateralschaden“ scheinen egal, oder?





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Letzte Revision 20.08.2009, 2015